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Hintergrundinformationen Ärzte-Honorar

Das deutsche System der gesetzlichen Krankenversicherung hat seinen Ursprung mit dem Beginn der Industrialisierung vor über 100 Jahren genommen. Damals galt es, die Arbeitskräfte und deren Familien gesund zu halten, um der Erfolg der Industrie sicherzustellen. Ärztliche Leistungen waren damals sehr teuer und wären für die Arbeiter unerschwinglich gewesen. Um eine große Zahl von Menschen preisgünstig zu versorgen, wurden die Kassenarztsysteme eingeführt: Jeder Versicherte hatt in eine Kasse eingezahlt, die Arbeitgeber haben einen Anteil dazugezahlt - schließlich waren die Arbeitsbedingungen an einer Vielzahl der Erkrankungen schuld.

Damit einerseits die Ärzte auch von dem System profizierten, bekamen die Ärzte einen Gebietsschutz - man benötigte eine Zulassung, um die Versicherten einer Kasse zu behandeln und abrechnen zu dürfen. Er gab auch Zuzahlungen der Pateinten, die eine Mengenausweitung verhinderten.

Es wurde also ein Versorgungspakt geschlossen - die Versorgung wurde ausschließlich durch die Vertragsärzte sichergestellt, dafür wurden die ärztlichen Leistungen deutlich günstiger Abgerechnet als bei Patienten, die nicht Mitglieder der "Krankenkassen" waren.

Somit standen sich in diesem Markt die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen gegenüber, und mussten die Vergütung aushandeln. Daher kommt der Irrglaube, daß die kassenärztlichen Vereinigungen die Ärzte vertreten. Es gibt aber weder Streikrecht, sondern eine unbegrenzte Leistungsverpflichtung im Rahmen der Sicherstellung. Dem steht eine begrenzte Menge Geld gegenüber, die die Krankenkassen an die KVen bezahlen.

Die Entwicklung der Ärztehonorare wurde an die Lohnsummen der jeweiligen Regionen geknüpft. Das führte dazu, daß in den rezessionsgeplagten Industriegebieten, speziell im Ruhrgebiet, die Geldmittel für die Ärzte nicht mehr auskömmlich waren.  Also hätten die Ärzte jedes Quartal nach dem Abarbeiten des Geldes ihre Praxen schließen können und nur noch Privatpatienten behandeln können. Um das zu verhindern, hat man dann die Punkterechnung eingeführt. Am Ende des Quartals hat man die Leistungen zusammengezählt und mit dem zur Verfügung stehenden Geld ins Verhältnis gesetzt. Es gab also einen Punktwert, der dafür sorgte, daß immer "genung" Geld zur Bezahlung aller Leistungen vorhanden war. Als logische Konsequenz mussten die Ärzte  Leistungen erbringen, die dann untem Strich nicht mehr vergütet wurden. Eine Steigerung war ebenfalls nicht vorgesehen, schließlich war die Geldmenge immer noch an die Wirtschaftkraft der Region geknüpft. Um dennoch die steigenenden Kosten durch Personal und Mieten finanzieren zu können, erbrachten die Ärzte mehr Leistungen, um ein größereres Stück vom immer noch gleich großen Kuchen zu bekommen. Diese Rechnung ging aber nur für die Kassen auf: Ah, da bekommen wir doch mehr Leistungen für das gleiche Geld - die sind aber nicht alle sinnvoll, sondern eignetlich nicht notwendig. Also wurde mit allerlei statistischer Systematik Leistungsmengen identifiziert, die als "unwirtschaftlich" vom Honorar der Ärzte abgezogen werden. Zunächst wurden also mit der Punktwertmethode die Leistungen immer schlechter vergütet und dann mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen die Mengen reduziert.

Das Ergebnis liegt auf der Hand: die Versorgung kann so nicht nachhaltig sichergestellt werden. Jetzt kommt der nächste Schritt: es wird festgestellt, das die Kaassenärztlichen Vereinigungen die Versorgung nicht sicherstellen können. Neue Versorger sollen es richten. Mit Gesetzten zu ambulanten Operationen (�§115b) und Versorgung durch Krankenhäuser (�§116b ff.) werden neue Versorger ins Rennen geschickt. Weil man Anreize schaffen möchte, daß diese neuen Versorger auch tatsächlich Leistungen erbringen, muß zwingend die Vergütung höher sein als im Bereich der niedergelassenen Ärzte. Weil man aber nicht mehr Geld ausgeben möchte (oder kann), muß eine Finanzierungsquelle gefunden werden - und prompt wird mit der sogenannten "Bereinigung" diese Leistungen zusätzlich aus der ohnehin knappen Geldmenge der Niedergelassenen Ärzte bezahlt!


Im Ergebnis erhält der Urologe durchschnittlich ca. 31 EUR für die Behandlung eines Patienten in einem Quartal - als Praxiseinnahme. Das ist  viel zu wenig, schliesslich sind davon zu bezahlen:

- Praxisbedarf
- Personal
- Geräte (die sind meist teuer)
- Computersysteme und Telefonanlagen
- die Ärztekammer (Pflichtmitgliedschaft)
- die Kassenärztliche Vereinigung
- Strom, Gas Wasser, Telefon, Miete, Porto
- Fahrtkosten und Parkgebühren für Hausbesuche
- Versicherungen (Diebstahl, Haftpflicht, .... )
- Praxismöbel, Zeitschriften etc.
- Zinsen und Tilgung für Praxis-Darlehen

- was zuletzt übrig bleibt, ist der Verdienst des Arztes, nachdem er seine Steuern, Steuerberater, Kranken- und Rentenversicherung bezahlt hat.

Verständlicherweise sind die 31 EUR schnell aufgebraucht: die Grundpauschale z.B. bei einem 60-jährigen Patienten beträgt 21,18 EUR. Kommt jetzt noch eine Ultraschall-Untersuchung dazu (8,58 EUR) ist das Regelleistungsvolumen von 27 EUR bereits deutlich überschritten. Die restlichen 4 EUR erhält der Arzt durchschnittlich an "freien" Leistungen. Dazu zählt dann z.B. 0,55 ct für einen Brief. Wobei Papier, Drucker, Ordner, Ablage, Briefumschlag aus den 27 EUR zu bezahlen sind....

Alles was darüber hinausgeht, sieht der Gesetzgeber als "übermässige Ausweitung der ärztlichen Tätigkeit" (siehe hier) an. Deshalb bekommt der Arzt keine Vergütung dafür. Weshalb behandelt Ihr Urologe Sie dennoch?

1. Weil er muss
Der Arzt hat einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe abgeschlossen. Darin verpflichtet er sich eine "ausreichende" Versorgung zu erbringen. Im Ergebnis erhalten Sie europa- oder sogar weltweit die beste ambulante medizische Versorgung. Die einzige Alternative ist das Zurückgeben der Kassenarztzulassung. Da jedoch nicht alle Ärzte ins Ausland gehen wollen und auch nicht bei einer Imbisskette Hamburger verkaufen wollen, bleiben sie in Ihren Praxen solange es geht. Bei fast einem Drittel der niedergelassenen Ärzte geht es aber eigentlich nicht mehr: Ihre Einnahmen gehen auf Sonderkonten der Banken und die Ärzte erhalten lediglich einen Betrag, der nur unwesentlich über dem eines Hartz-4 Empfängers liegt.

2. Weil er will
Die niedergelassenen Ärzte sind gerne Arzt und wollen gute Medizin machen. Das Wohl der Patienten liegt ihm am Herzen und sie möchten gerne helfen.

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